AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der bluechip Computer AG
– Geschäftskunden –
I. Geltung
1. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) der bluechip Computer AG gelten nur gegenüber
denjenigen unserer Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder
juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlichrechtliches
Sondervermögen sind.
2. Unsere AGB gelten
ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten
auch für den Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung
oder Leistung vorbehaltlos erbringen.
3. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.
4. Vertragsgrundlage
werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.
II. Vertragsabschluss
1. Sämtliche
Angebote unserer Waren – gleich ob elektronisch,
schriftlich, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen kein
verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.
2. Elektronisch,
schriftlich, mündlich oder fernmündlich abgegebene
Bestellungen einzelner Produkte durch unsere Kunden stellen ein
rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein
Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen schriftlichen
Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit unserer Benachrichtigung an
den Kunden zustande, dass die Ware zum Versand gebracht wurde.
3. Die
Bestätigung des Eingangs der elektronischen oder schriftlichen
Bestellung stellen ebenso wenig wie die telefonische oder mündliche
Entgegennahme der Bestellung eine rechtsgeschäftliche Annahme des
Angebotes dar.
III. Lieferung
1. Liefertermine gelten nur dann
als verbindlich vereinbart, wenn diese von uns ausdrücklich als
verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen handelt es sich bei von uns
angegebenen Lieferzeiten stets nur um ungefähre Angaben.
2. Vereinbarte
Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn die Lieferverzögerung
nicht von uns zu vertreten ist. Insbesondere ist dies der Fall, wenn
Ereignisse eintreten, die auf die Fertigung, Verpackung oder den
Transport
der Ware Einfluss haben, soweit sie außerhalb unserer
Sphäre liegen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Zulieferer
eintreten und auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen
Verzuges auftreten.
3. Sollten Teile der bestellten
Waren nicht oder nicht sofort lieferbar sein, so sind wir dazu
berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und in Rechnung zu stellen,
soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
4. Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung
„ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nimmt
die bluechip Computer AG am Werk zurück. Der Rücktransport erfolgt auf
Kosten des Kunden.
5. Sofern der Kunde es
ausdrücklich verlangt, werden wir für die Lieferung
eine Transportversicherung abschließen. Die insoweit anfallenden Kosten
trägt der Kunde.
6. Wird der Versand ohne
Verschulden der bluechip Computer AG verzögert, so lagert die Ware auf
Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Falle steht die Anzeige der
bluechip Computer AG, dass die Ware versandbereit ist, dem Versand
gleich.
7. Mit
der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den
sonst mit der Ausführung der Lieferung bestimmten Dritten geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware auf den Kunden über. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde im Verzug
der Annahme befindet.
IV. Prüfungs- und Rügepflichten
1. Der
Kunde hat die angelieferte Ware darauf zu prüfen, ob die
Verpackung äußerlich unversehrt ist. Erkennbare Transportschäden oder
Fehlmengen sind dem Transporteur gegenüber bei Ablieferung des Gutes zu
rügen.
2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf
Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen
oder Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Geht die Anzeige
nicht spätestens innerhalb von 6 Werktagen
bei uns ein, so gilt die
gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel
oder eine Abweichung handelt, die bei der Untersuchung nicht erkennbar
waren. Zeigt sich später ein verdeckter Mangel, so ist dieser ebenfalls
innerhalb
von 6 Werktagen anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware auch insoweit
als genehmigt. In allen Fällen der nicht rechtzeitigen Anzeige von
Mängeln ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten hinsichtlich
der nicht rechtzeitig
gerügten Mängel ausgeschlossen.
V. Zahlung
1. Sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise
ab Werk zuzüglich der Kosten für Transport und Verpackung. Die
gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
2. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
3. Eine
Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung
von Zurückbehaltungsrechten ist nur dann möglich, wenn etwaige
Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden
sind.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir
behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis
zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware
bereits bezahlt wurde.
2. Der Kunde ist
verpflichtet, uns unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dritter in die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware zu unterrichten
und sämtliche für die Weiterverfolgung unserer Forderungen
erforderlichen Unterlagen herauszugeben. Dies gilt auch für den Fall
einer Beeinträchtigung unseres Vorbehaltseigentums durch sonstige
Maßnahmen Dritter. Sofern wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben, haftet uns
der Kunde für die uns entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten, soweit eine Kostenerstattung vom Dritten nicht zu erlangen ist.
3. Der
Kunde ist berechtigt, die Ware weiterzuveräußern, nicht jedoch, diese
zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übereignen. Im Fall
der Weiterveräußerung, Vermietung oder sonstigen entgeltlichen
Weitergabe der Vorbehaltsware an Dritte tritt der Kunde schon jetzt bis
zur Erfüllung unserer gesamten Ansprüche aus der Geschäftsverbindung die
entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer
Forderungen gegen seinen Kunden zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die
Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt jedoch bis zu unserem
ausdrücklichen Widerruf weiterhin ermächtigt, die Forderungen in eigenem
Namen einzuziehen. Von unserem Recht, die abgetretenen Forderungen
selbst einzuziehen, werden wir jedoch solange nicht Gebrauch machen,
solange der Kunde weder Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen
Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch seine Zahlungen eingestellt hat,
noch uns gegenüber Zahlungsrückstände bestehen oder der Kunde sich in
Verzug befindet. Der Kunde verpflichtet sich, uns sämtliche zur
Forderungsverfolgung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
4. Bei
einer Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware
mit anderen Gegenständen erwerben wir im Verhältnis des Fakturawertes
der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neu gebildeten Sache Miteigentum
an dieser.
Die neue Sache gilt damit als Vorbehaltsware.
5. Übersteigt
der realisierbare Wert der Sicherung ohne gegebenenfalls abzuführende
Umsatzsteuer unsere Ansprüche gegen den Kunden nicht nur vorübergehend
um mehr als 10%, so verpflichten wir uns, die uns nach den
vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden anteilmäßig freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns.
6. Der Kunde ist
verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere
diese auf seine Kosten gegen Feuer und Wasser und Diebstahlschäden
ausreichend zu versichern.
VII. Gewährleistung
1. Der
Verkauf von Gebraucht- oder Vorführware erfolgt stets unter
Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Bei Neuware beträgt unsere
Gewährleistungsfrist, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes
vereinbart wurde, ein Jahr. Die Beschränkung der Gewährleistungsfrist
gilt nicht, soweit uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper-
und Gesundheitsschäden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
2. Soweit Ware
verkauft wurde, für die eine Herstellergarantie besteht, ist der
Kunde dazu verpflichtet, zunächst seine Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche uns
gegenüber bleiben
hiervon jedoch unberührt. Soweit der Kunde durch
die Geltendmachung der Herstellergarantie keine Befriedigung erhält,
werden wir im Rahmen unserer Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe der
folgenden Vorschriften eintreten.
3. Soweit wir zur
Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet sind, sind wir
nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch
Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, verzögert sie sich unangemessen aus von uns zu
vertretenden Gründen oder ist sie sonst dem Kunden nicht zumutbar, so
ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Im
Falle des Rücktritts hat der Kunde sich diejenigen Vorteile anrechnen zu
lassen, die er durch den Gebrauch der Ware erlangt hat. Der
Gebrauchsvorteil wird hierbei unter Berücksichtigung der üblichen
Gesamtnutzungsdauer der Ware anteilig für die Zeit der tatsächlichen
Nutzung durch den Kunden auf der Grundlage des vereinbarten Kaufpreises
berechnet. Beiden Parteien bleibt es vorbehalten, einen höheren oder
niedrigeren Gebrauchsvorteil nachzuweisen. Ein unerheblicher Mangel
berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
4. Wird
die von bluechip gelieferte Ware Gegenstand eines
Verbrauchsgüterkaufs im Sinne der §§ 474 ff. BGB, so bleiben die Rechte
des Kunden aus den §§ 478, 479 BGB von den Regelungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unberührt, es sei denn, der Kunde ist entgegen §
377 HGB seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge
nicht nachgekommen.
5. Soweit vom Kunden
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, haften wir nach den
gesetzlichen Bestimmungen, soweit uns, unseren Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen
ist. In allen
anderen Fällen ist die Schadensersatzpflicht auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die
Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
6. Reklamationen
haben grundsätzlich durch Rücksendung der Ware frei Haus an uns zu
erfolgen. Stellt sich nach unserer Prüfung heraus,
dass Gewährleistungsansprüche zu Unrecht geltend gemacht wurden, haben
wir Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware.
VIII. Datenschutz
Wir gehen verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten um und halten uns bei deren Verarbeitung an die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes in der neuen Fassung (BDSG n.F.). Nähere Informationen können unseren Datenschutzhinweisen unter www.bluechip.de/download entnommen werden.
IX. Inlandsgeschäft, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Die
von uns gelieferte Ware ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde, für den Gebrauch und Verbleib im Inland bestimmt. Die
Ausfuhr von bei uns bezogener Ware kann gesetzlichen Beschränkungen –
wie den Exportkontrollvorschriften der Europäischen Gemeinschaft und der
Bundesrepublik Deutschland oder den Exportkontrollvorschriften der
Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Der Kunde hat sich
selbständig um die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen zu bemühen.
2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 04610 Meuselwitz.
3. Gerichtsstand
für alle aus Anlass des Vertragsabschlusses
entstehenden Rechtsstreitigkeiten zwischen uns und dem Kunden ist
Meuselwitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu
verklagen.
4. Für alle Rechtsbeziehungen anlässlich
des Vertragsverhältnisses findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung von Bestimmungen des
UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Meuselwitz, im Juli 2022