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Qualität & Umweltschutz

Wir sind nach DIN ISO 9001:2015 & DIN ISO 14001:2015 zertifiziert


Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001:2015

Seit 1995 unterhält bluechip ein zertifiziertes Qualitäts-Management-System nach ISO 9001. Dieses konnte 2002 erfolgreich nach der aktualisierten Norm DIN EN ISO 9001:2000 umgestellt werden. Seit dem 02.09.2017 ist bluechip nach der aktuell gültigen Norm 9001:2015 zertifiziert.

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Umweltmanagement nach DIN ISO 14001:2015

Seit 2016 unterhält bluechip ein zertifiziertes Umweltmmanagementsystem nach ISO 14001. Seit dem 02.09.2017 ist bluechip nach der aktuell gültigen Norm 14001:2015 zertifiziert.

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Herstellerzertifikate

Kompetenzen sind einer der wichtigsten Bausteine für die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Produkten und Leistungen und nicht zuletzt der Schlüssel zur Technologie. Angefangen bei der Entwicklung und Vermarkung, über Consultingleistungen, bis hin zu Back-End Services ist eine umfassende Qualifizierung von Mitarbeitern die Voraussetzung für den Betrieb eines erfolgreichen IT-Unternehmens. Daher setzt bluechip alles daran seine Mitarbeiter mit verschiedenen Kompetenzausrichtungen stets auf dem aktuellsten Wissensstand zu halten, um Partnern als vertrauensvoller Technologie-Anbieter zur Seite zu stehen.


Das GS-Prüfzeichen der SLG:

Produktionsstätten von Erzeugnissen mit GS-Zeichen unterliegen regelmäßigen Kontrollen durch die Zertifizierungsstelle, um eine gleich bleibende Qualität sicherzustellen. Vor der erstmaligen Vergabe des GS-Zeichens an einen Hersteller wird eine Werks-Erstbesichtigung der Fertigungsstätte durchgeführt. Geprüft werden dabei:

  • Technische Ausstattung
  • Personelle Ausstattung
  • Wareneingangskontrolle
  • Fertigungskontrolle, wie Zwischen- und Endkontrolle

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GS ist nicht gleich CE

Das GS-Zeichen ist ein Sicherheitszeichen auf der Basis deutscher Normen. Obwohl von der EU erlassene Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, sind GS-Zeichen und CE-Zeichen nicht gleichwertig.

Das GS-Zeichen ist ein Prüfzeichen, das die Einhaltung deutscher Sicherheitsstandards bestätigt. Es wird von einer unabhängigen, benannten Prüfstelle vergeben. Bei der Vergabe des GS-Zeichens ist eine Produktionsüberwachung zwingend vorgeschrieben.

Die CE-Kennzeichnung dagegen ist eine Herstellererklärung. Der Hersteller weist damit nach, dass sein Produkt alle zutreffenden europäischen Richtlinien einhält. Jedes Produkt, das auf den europäischen Markt gebracht wird und unter CE-relevante Richtlinien fällt, muss die CE-Kennzeichnung tragen. Der Hersteller kann die Konformität mit den Richtlinien in den meisten Fällen ohne Hinzuziehen einer benannten Stelle erklären. Nur für Produkte mit einem hohen Gefahrenpotential wie zum Beispiel bestimmte Medizinprodukte und Maschinen ist eine Prüfung und teilweise auch Produktionsüberwachung durch eine benannte Stellevorgeschrieben. Für andere Produkte können benannte Stellen freiwillig im Konformitätswertungsprozess eingeschaltet werden.

Geprüfte Sicherheit bei bluechip

durch anerkannte Prüf- & Zertifizierungsstellen 

Produktsicherheit ist ein entscheidender Qualitätsfaktor. Mit dem GS-Zeichen zeigt bluechip seinem Kunden, dass die Produkte höchste deutsche Sicherheitsstandards einhalten. Das GS-Zeichen ist damit ein wichtiges Verkaufsargument. Mit Hilfe der SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH wird dieser Standard eingehalten. Die SLG hat durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) die Befugnis, als GS-Stelle tätig zu sein. Mehr über SLG erfahren Sie unter http://www.slg.de.com.

Produktionsstätten von Erzeugnissen mit GS-Zeichen unterliegen regelmäßigen Kontrollen durch die Zertifizierungsstelle, um eine gleich bleibende Qualität sicherzustellen. Vor der erstmaligen Vergabe des GS-Zeichens an einen Hersteller wird eine Werks-Erstbesichtigung der Fertigungsstätte durchgeführt. Geprüft werden dabei:

  • Technische Ausstattung
  • Personelle Ausstattung
  • Wareneingangskontrolle
  • Fertigungskontrolle, wie Zwischen- und Endkontrolle

Das GS-Zeichen ist ein Sicherheitszeichen auf der Basis deutscher Normen. Obwohl von der EU erlassene Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, sind GS-Zeichen und CE-Zeichen nicht gleichwertig.

Das GS-Zeichen ist ein Prüfzeichen, das die Einhaltung deutscher Sicherheitsstandards bestätigt. Es wird von einer unabhängigen, benannten Prüfstelle vergeben. Bei der Vergabe des GS-Zeichens ist eine Produktionsüberwachung zwingend vorgeschrieben.

Die CE-Kennzeichnung dagegen ist eine Herstellererklärung. Der Hersteller weist damit nach, dass sein Produkt alle zutreffenden europäischen Richtlinien einhält. Jedes Produkt, das auf den europäischen Markt gebracht wird und unter CE-relevante Richtlinien fällt, muss die CE-Kennzeichnung tragen. Der Hersteller kann die Konformität mit den Richtlinien in den meisten Fällen ohne Hinzuziehen einer benannten Stelle erklären. Nur für Produkte mit einem hohen Gefahrenpotential wie zum Beispiel bestimmte Medizinprodukte und Maschinen ist eine Prüfung und teilweise auch Produktionsüberwachung durch eine benannte Stellevorgeschrieben. Für andere Produkte können benannte Stellen freiwillig im Konformitätswertungsprozess eingeschaltet werden.